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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entstand vor 75 Jahren

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 versteht sich als die Verfassung Deutschlands.

September 1948 bis Juni 1949 tagte in Bonn der Parlamentarische Rat, um das GG auszuarbeiten – Beauftragende waren die drei westlichen Besatzungsmächte. Angenommen wurde es von allen deutschen Westzonen-Landtagen – Bayern bildete eine Ausnahme. Wichtig war die Betonung des intendierten provisorischen Charakters als „vorläufige Teilverfassung Westdeutschlands“, deshalb gab es auch keine Volksabstimmung, dazu kam, dass Deutsche in der Sowjetischen Besatzungszone sowie im Saarland (erst ab dem 1. Januar 1957 Bestandteil der Bundesrepublik) nicht beteiligt werden konnten.

Zur Schaffung einer Verfassungsgebenden Nationalversammlung (die Westalliierten hätten diese gerne gesehen) kam es aus den gleichen Gründen nicht – es gab lediglich den sogenannten Parlamentarischen Rat.

Die Präambel vom 23. Mai 1949 betonte, das GG sei eine staatliche Ordnung „für eine Übergangszeit“ und richtete sich an die Menschen, in dem ausgerufen wurde: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands (3. Oktober 1990) wurde das GG die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.

Verabschiedet wurde das GG am 8. Mai 1949 (53 gegen 12 Stimmen), am folgenden 12. Mai wurde die Genehmigung der Militärgouverneure ausgesprochen.

Am 23. Mai 1949 signierte Konrad Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rats und später auch erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (1949 bis1963), das schriftliche Werk, in der Nacht auf den 24. Mai 1949 erhielt das GG seine Gültigkeit.

Die Eröffnungs-Zeremonie des Parlamentarischen Rats fand am 1. September 1948 im Bonner Museum Koenig statt.

Interessant sicherlich, dass von den insgesamt 65 stimmberechtigten Mitwirkenden der konstituierenden Sitzung nur vier Frauen waren (6,15 Prozent), dass der Artikel 102 die Abschaffung der Todesstrafe verbriefte (am 18. Februar 1948 fand die letzte zivile Hinrichtung durch die Guillotine in Westdeutschland statt). Auch wenn diese bis 2018 noch Teil der Verfassung des Bundeslandes Hessen war (Artikel 21, vorgesehen für „besonders schwere Verbrechen" – allerdings steht Bundes- über Landesrecht und das Strafgesetzbuch kennt die Todesstrafe auch nicht mehr). Die letzte Hinrichtung in der DDR trug sich am 26. Juni 1981 zu.

Markant weiter, dass der Parlamentarische Rat auch über die künftige deutsche Hauptstadt beriet. Bonn wurde es, der letzte Konkurrent war Frankfurt a.M. (33 gegen 29 Stimmen), final entschieden durch den neu gewählten Bundestag (3. November 1949, 200 gegen 179 Stimmen). Auch die Festlegung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ wurde im GG verankert.

Um das GG zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich - mit Hürden, die nicht zu überwinden sind. Es gibt die markante Ewigkeitsklausel, die z.B. Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) oder den Artikel 20 (die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, es gilt das Rechtsstaatsprinzip) schützt.

Den Tierschutz gibt es im GG seit 2002.

Der 75. Jahrestag des GG wurde medial natürlich stark dokumentiert – so durch die TAGESSCHAU („Steinmeier bei Staatsakt in Berlin: Das Grundgesetz ist ein Auftrag"), durch die ZEIT („75 Jahre Grundgesetz: Buschmann fordert mehr Wertschätzung für die Demokratie“), durch den TAGESSPIEGEL („Es kommen raue, härtere Jahre auf uns zu: Steinmeier stimmt zum Grundgesetz-Jubiläum auf schwierige Zeiten ein“) , durch die TAZ („Grundsätze für eine Welt im Wandel“) oder durch das HANDELSBLATT („Drei wirtschaftspolitische Stärken des Grundgesetzes – und ihre Mängel“).

Diese Persönlichkeiten können die GG-Bedeutung werthaltig kommentieren und erläutern:

Joschka Fischer: Einer der prominentesten deutschen Politiker, dem sein intensives politisches Engagement einen beispiellos wechselvollen Werdegang bescherte. Der grüne Politiker war von 1998 bis 2005 Außenminister der Bundesrepublik Deutschland.

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Dr. Klaus von Dohnanyi: Ehemaliger Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Staatsminister im Auswärtigen Amt, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: ist einer der bekanntesten europäischen Politiker, ehemaliger Minister für Wirtschaft und Technologie und ehemaliger Verteidigungsminister. Mittlerweile wirkt er als Unternehmer, Lobbyist, Unternehmensberater, Fernsehmoderator (RTL), Podcaster.

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Ulrich Wickert: Moderator, Journalist, Buchautor. Er war ARD-Studioleiter New York, hatte die gleiche Funktion in Paris, war seit 1991 Chef-Moderator ARD-Tagesthemen.

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Prof. Dr. Gertrud Höhler: Vielgefragte Stimme in der Debatte um neue Menschenführung im Spannungsfeld des digitalen Zeitalters, die aus dem Blickwinkel der Frau als Führungskraft wichtige neue Perspektiven einbringt.

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Prof. Dr. Harald Welzer: Soziologe und Sozialpsychologe, Mitbegründer und Direktor von „FUTURZWEI. Stiftung Zukunftsfähigkeit“.

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Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg

ist einer der bekanntesten europäischen Politiker, ehemaliger Minister für Wirtschaft und Technologie und ehemaliger Verteidigungsminister. Mittlerweile wirkt er als Unternehmer, Lobbyist, Unternehmensberater, Fernsehmoderator (RTL), Podcaster. Als „Distinguished Statesman“ (Non Resident) am Zentrum für Strategische und Internationale Studien (CSIS) in Washington fördert er den transatlantischen Dialog zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Themen. Seit 2011 ist er als Senior Berater im Rahmen der „No Disconnect Strategy“ der EU-Kommission tätig, die Internet-Nutzern, Bloggern und Cyber-Aktivisten, die in autoritären Regimen leben, strategische Beratung bietet.