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Der noch bestehende 20. Bundestag (BT) debattiert und votiert im Rahmen einer Sondersitzung mit dem Fokus auf Grundgesetzänderungen (Artikel 109, 115, 143), so dass der nächste BT die Chance haben wird, Schulden aufzunehmen, deren Ausmaß bisher nicht realisierbar war. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU.
Es geht konkret darum, dass der Fuß von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben genommen wird, auch von der Schuldenbremse für die Bundesländer sowie um eine Fixierung eines Sondervermögens (500 Milliarden Euro) für weitere Investitionen in die Infrastruktur und zur Umsetzung des Ziels Klimaneutralität bis ins Jahr 2045.
Basis für eine Umsetzung der Grundgesetzänderungen ist ein Schulterschluss von Union, SPD sowie Grüne, zu erreichen ist eine Zweidrittelmehrheit im Zuge einer namentlichen Abstimmung.
Das wäre die erste Hürde, die es zu überlaufen gilt, am kommenden Freitag muss dann auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit einen Schulterschluss vollziehen.
Prof. Dr. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, bezog vorab bei N-TV im "Frühstart" Stellung: "Sondervermögen ist notwendig, aber nicht beste Lösung".