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Ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sorgt für Aufmerksamkeit: Das von der Bundesregierung 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz wurde als verfassungswidrig eingeordnet! Einer der Kläger vor dem höchsten unabhängigen Verfassungsorgan der Justiz ist Hannes Jaenicke, einer der gefragtesten deutschen Prominenten.
Neben seinen zahllosen nationalen und internationalen Filmprojekten haben die Themen Menschenrechte und Umweltschutz für den Schauspieler, Autor und Dokumentarfilmer einen besonderen Stellenwert. In seinen mehrfach preisgekrönten ZDF-Dokus, mit seinem Einsatz für zahlreiche international tätige NGOs und in seinen Büchern bezieht er pointiert und konsequent Stellung.
Bereits 2018 reichte Jaenicke u.a. gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe sowie weiteren Institutionen die entsprechende Klage vor dem Kontrollorgan des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es im Lichte des Grundgesetzes interpretiert, ein. Mit der Kernaussage: Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletze die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum. Anfang 2020 schloss sich eine Klage der Fridays for Future-Bewegung und weiterer Umweltaktivisten und Aktivistinnen an, darunter Luisa Neubauer, in Deutschland ist sie eine der Hauptorganisatorinnen des Schulstreiks Fridays for Future, die mit Konzernbossen und Ministern auf Augenhöhe diskutiert.
Das BVerfG, Hüter der deutschen Verfassung, gleichzeitig das höchste Gremium der Rechtssprechung, gab allen Antragstellern Recht und urteilte, dass die deutsche Bundesregierung die Grundrechte zukünftiger Generationen verletzt und dass die Klimaschutzziele nicht nah genug definiert seien – revolutionär.
Einen weiteren Fokus in seinem Umweltengagement legt Jaenicke am Dienstag, 25. Mai um 22:15 Uhr im ZDF auf den Wolf, mit einem neuen Film seiner vielfach prämierten Doku-Reihe „Hannes Jaenicke: Im Einsatz für ….“.