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Der noch bestehende 20. Bundestag hat im Rahmen einer Sondersitzung nach erfolgter Debatte mit 513 Ja-Stimmen beschlossen, der angestreben Grundgesetzänderung (Artikel 109, 115, 143) zuzustimmen. Wie vorab skizziert, somit wurde der grundgesetzliche Fuß von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben genommen, ebenfalls auch von der Schuldenbremse für die Bundesländer. Außerdem wurde der Fixierung eines Sondervermögens (500 Milliarden Euro) für weitere Investitionen zugestimmt.
Eine Zweidrittelmehrheit war notwendig - das wären 489 Stimmen gewesen, es gab 207 Nein-Votierer und keine Enthaltungen.